Immobiliengutachter, Immobiliensachverständiger, Gutachten
FAQ
Immobiliengutachter
Inhaltsverzeichnis
1. Was ist ein Immobiliengutachter?
Immobiliensachverständiger - Gutachter - Aufgaben - Kosten
Immobiliengutachter
Letztes Update: 09.02.2021
Wer kann Immobiliengutachten erstellen? Hier erfahren Sie den Unterschied zwischen Immobiliengutachter und Immobiliensachverständigen, welche Aufgaben ein Gutachter hat und welche Kosten für Sie bei Beauftragung entstehen.
1. Was ist ein Immobiliengutachter?
Ein Immobiliengutachter ist keine geschützte Berufsbezeichnung. Grundsätzlich könnte jeder Immobiliengutachten anbieten. Um den für Sie richtigen Gutachter zu finden sollten Sie folgendes wissen.
Ein guter Immobiliengutachter zeichnet sich durch seine Objektivität aus. Der Immobilienwert im Gutachten muss grundsätzlich - unabhängig von den Ergebniswünschen des Auftraggebers - objektiv und unparteiisch ermittelt werden. Das ist für Sie als Auftraggeber besonders wichtig, wenn Sie dieses Gutachten bei Dritten vorlegen möchten z. B. Banken, Versicherungen, Kaufinteressenten oder auf Basis des Gutachtens Entscheidungen treffen möchten.
Daher ist es von entscheidender Bedeutung, dass Sie auf die Richtigkeit des Gutachtens vertrauen können. Um diese Qualitätsansprüche zu erfüllen würdigt ein Immobiliengutachter die tatsächlichen Gegebenheiten, Eigenschaften und Beschaffenheiten des zu bewertenden Objekts durch eine Vor-Ort-Besichtigung.
Folgende Immobiliengutachter gibt es:
- Freie Immobiliengutachter
- Öffentlich bestellte und vereidigte Immobiliengutachter
- Staatlich anerkannte Immobiliengutachter
- Immobiliengutachter in Gutachterausschüssen
2. Was ist ein Immobiliensachverständiger?
Die Berufsbezeichnungen Immobiliengutachter und Immobiliensachverständiger sind identisch. Der Begriff Gutachter wird eher von Privatpersonen verwendet, hingegen spricht die deutsche Behörde und Gerichte vom Sachverständigen - gemeint ist jedoch die gleiche Tätigkeit. Für beide Berufsbezeichnungen trifft auch zu, dass diese weder geschützt noch klar definiert sind. So darf sich jeder Immobiliengutachter oder Immobiliensachverständiger nennen.
3. Worauf sollte bei der Wahl des Immobiliengutachters geachtet werden?
Als Verbraucher sollten Sie genau auf folgende Qualitätspunkte achten:
- Ausbildung
- Praxiserfahrung
- Zulassung für die Erstellung von Wertgutachten für Ämter und Gerichte
- Tätigkeit im Gutachterausschuss
4. Was macht ein Immobiliengutachter?
Ein Gutachter stellt den Verkehrswert Ihrer Immobilie fest und schreibt Ihnen ein Gutachten. Je nach Anlass benötigen Sie ein Kurz- oder ein Wertgutachten. Hierzu verwendet er je nach Gutachten-Art unterschiedliche Verfahren: Ertrags-, Vergleichs- und Sachwertverfahren.
Was prüft der Immobiliengutachter?
Jedes Objekt ist unterschiedlich. Daher haben auch z. B. Doppelhäuser nicht grundsätzlich den gleichen Verkehrswert. Unabhängig von der Wahl des Gutachtens wird jeder Gutachter im Rahmen einer Ortsbesichtigung sich ein Bild der Immobilie machen. In der anschließenden Bewertung bezieht er folgendes noch ein:
- Lage
- durchgeführte Sanierungs- oder Modernisierungsmaßnahmen
- Instandhaltungsrückstau
- Mängel/Schäden
- Elektrische Leitungen
- Heizung
- Geschoßdecken
- Bausubstanz
- Umweltfaktoren
- möglicher Denkmalschutz
- Gebäudefassade
- Außenfenster
- Kellerräume
- Feuchtigkeit
- Rechte und Belastungen im Grundbuch
- Planungsrecht
- behördliche Auskünfte
Der Verkehrswert wird dann aus dem Gesamtbild aller Erkenntnisse hindichtlich der Besichtigung, der Recherche von Objektdaten und dem fundierten Expertenwissen bestimmt.
5. Was kostet ein Immobiliengutachter?
Das Honorar richtet sich nach der Beauftragung und ist frei verhandelbar. Ratsam ist es, sich mehrere Angebote erstellen zu lassen, bevor Sie einen Gutachter beauftragen. Kurzgutachten sind generell günstiger als Wertgutachten, da an letztere höhere Anforderungen gestellt werden. Schnell kann ein Wertgutachten für eine gerichtliche Auseinandersetzung mehr als 30 Seiten umfassen. Die Honorarkosten richten sich immer nach dem Aufwand der Bewertung.
- Kurzgutachten: Je nach Umfang und Aufwand kostet eine Immobilienbewertung einige hunderte Euros.
- Wertgutachten: Der Kostenrahmen liegt hierbei zwischen 0,5 und 1 Prozent des Verkehrswerts der Immobilie.
6. Bei welchen Anlässen sollte ein Immobiliengutachter beauftragt werden?
Grundsätzlich sollten Sie ein Immobiliengutachter beauftragen, wenn Sie eine Wertermittlung Ihrer Immobilie für einen rechtlichen, steuerlichen oder versicherungstechnischen Fall benötigen.
Zum Beispiel:
- Zur Feststellung der Erbschaftssteuer
- Zur wertmäßigen Bestimmung der Erbmasse
- Im Falle einer Scheidung
- Zur Festsetzung der Schenkungssteuer
- Zwangsversteigerung
- Bei Feststellung des Betriebsvermögens
- Bei der Aufdeckung stiller Reserven bei Betriebsauflösungen
- Immobilienverkauf
- Investitionsvorhaben für Immobilienverkauf
- Baufinanzierung zur Einschätzung der Bonität
aber auch beim Kauf einer Immobilie kann ein Gutachter Sie fachmännisch unterstützen. Er kann den Wert der Immobilie realistisch einschätzen und Ihnen bei Preisverhandlungen nützliche Argumente liefern oder Sie auch vor einem teuren Fehlkauf bewahren.
7. Welche Infos braucht ein Gutachter?
Es wäre gut, wenn Sie dem Gutachter bei Ihrer ersten Kontaktaufnahme folgende Infos bereitstellen könnten:
- Grundbuch von
- Grundbuchnummer
- Gemarkung
- Flur
- Flurstück
- Größe
- Baujahr
- Wohnfläche
- Besonderheiten
Alternativ kann der Gutachter sich auch auf Basis folgender Unterlagen ein erstes Bild verschaffen:
- Aktueller Grundbuchauszug
- Auszug der Flurkarte
- Auszug aus dem Baulastenverzeichnis
- vorhandene Bauzeichnungen
- Baubeschreiben