Immobilienbewertung, Wert der Immobilie, Immobilienwert - Immobiliengutachter Grenzing

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Immobilienbewertung, Wert der Immobilie, Immobilienwert

FAQ

Immobilienbewertung

Bewertete Objekte - Gutachten - Kosten - Bewertungsverfahren

Immobilienbewertung
Letztes Update:  09.02.2021
Wie hoch ist der Wert Ihrer Immobilie? Diese Frage stellt sich in den unterschiedlichsten Situation - sei es beim klassischen Immobilienkauf, im Falle der Erbschaft oder auch bei Investitionsvorhaben zum Immobilienverkauf. Hier sind Sie darauf angewiesen, dass ein zuverlässiger und versierter Gutachter den Immobilienwert feststellt. Erfahren Sie hier unter anderem, wann Sie welche Art von Gutachten brauchen, welche unterschiede es zwischen kostenfreien und kostenpflichten Gutachten gibt, wie viel ein Gutachten kostet und welche Immobilien bewertet werden können.
1. Welche Objekte können bewertet werden?
Wohnimmobilien
    • Einfamilienhäuser, Doppelhäuser oder Reihenhäuser
    • Zwei- oder Mehrfamilienhäuser
    • Eigentumswohnungen
    • Wohn- und Geschäftsimmobilien
    • Ferienhäuser oder Ferienwohnungen
    • Pflegeappartments

Gewerbeimmobilien
    • Lagerhallen und Lagerflächen
    • Werkstätten
    • Bürogebäude
    • Landwirtschaftliche Betriebe
    • Industrie- und Technologieparks
    • Bürokomplexe

Sonderimmobilien
    • Gastronomie
    • Hotels
    • Einkaufszentren
    • Krankenhäuser
    • Pflegeimmobilien

Grundstücke und Rechte
    • Erbbaurecht
    • Überbaurecht
    • Ackerland
    • Wohnrecht
    • Wegerecht
    • Baugrundstücke
    • Baulasten
    • Flächen im Außenbereich
    • Nießbrauch
2. Welche Arten von Gutachten gibt es?
Die Auswahl des falschen Gutachtens könnte unter Umständen zu erhöhten Kosten führen. Daher ist es ratsam, sich vorab von einem Gutachter bezüglich der Auswahl des Gutachtens beraten zu lassen.

Im Grunde wird die Immobilienbewertung in zwei Gutachtentypen unterteilt:
1. Kurzgutachten und
2. Wertgutachten, auch bekannt als Vollgutachten

Zur Berechnung des Immobilienwerts verwendet ein seriöser Gutachter für beide Gutachtentypen immer mehrere Wertermittlungsverfahren.
Die beiden Gutachten unterscheiden sich insbesondere durch den Umfang und durch ihren Verwendungszweck.

Hier einige Beispiele zur den Gutachten-Arten:
  • Kurzgutachten für Immobilienkauf
  • Kurzgutachten für Immobilienverkauf
  • Kurzgutachten im Scheidungsfall ohne gerichtliche Auseinandersetzung
  • Kurzgutachten bei Immobilienverkauf: Steigert die Investition den Verkaufspreis der Immobilie?
  • Kurzgutachten zur Feststellung des Wertes von geerbten Objekten

  • Wertgutachten / Sachverständigengutachten zur Vorlage bei Behörden
  • Wertgutachten als Gegengutachten bei der Festlegung der Erbschaftssteuer oder Schenkungssteuer
  • Wertgutachten für Gerichte
  • Wertgutachten im Falle der Zwangsversteigerung
  • Wertgutachten zur Ermittlung des Betriebsvermögens
3. Bei welchen Anlässen sollte ein Immobiliengutachter beauftragt werden?
Grundsätzlich sollten Sie ein Immobiliengutachter beauftragen, wenn Sie eine Wertermittlung Ihrer Immobilie für einen rechtlichen, steuerlichen oder versicherungstechnischen Fall benötigen.

Zum Beispiel:
    • Zur Feststellung der Erbschaftssteuer
    • Zur wertmäßigen Bestimmung der Erbmasse
    • Im Falle einer Scheidung
    • Zur Festsetzung der Schenkungssteuer
    • Zwangsversteigerung
    • Bei Feststellung des Betriebsvermögens
    • Bei der Aufdeckung stiller Reserven bei Betriebsauflösungen
    • Immobilienverkauf
    • Investitionsvorhaben für Immobilienverkauf
    • Baufinanzierung zur Einschätzung der Bonität

aber auch beim Kauf einer Immobilie kann ein Gutachter Sie fachmännisch unterstützen. Er kann den Wert der Immobilie realistisch einschätzen und Ihnen bei Preisverhandlungen nützliche Argumente bieten oder auch vor einem teuren Fehlkauf bewahren.
4. Was sind Online-Immobilienbewertungen?
Computerprogramme können die Wertermittlung durch einen Gutachter nicht ersetzen. Haftung für den ermittelten Verkehrswert wird bei vielen Online-Internetbewertungen ausgeschlossen. Ermittelt wird hier der Verkehrswert auf Basis des Datenbestands an Verkaufspreisen und Angebotspreisen oder im Rahmen eines anschließenden Abschlusses eines Maklervertrags. Die reinen Online-Bewertungen werden kostenfrei angeboten und können von Anbieter zu Anbieter stark variieren.
5. Was kostet eine Immobilienbewertung?
Das Honorar richtet sich nach der Beauftragung und ist frei verhandelbar. Ratsam ist es, sich mehrere Angebote erstellen zu lassen, bevor Sie einen Gutachter beauftragen. Kurzgutachten sind generell günstiger als Wertgutachten, da an letztere hohe Anforderungen gestellt werden. Schnell kann ein Wertgutachten für eine gerichtliche Auseinandersetzung mehr als 30 Seiten umfassen. Die Honorarkosten richten sich immer nach dem Aufwand der Bewertung.

  • Kurzgutachten: Je nach Umfang und Aufwand kostet eine Immobilienbewertung einige hunderte Euros.
  • Wertgutachten: Der Kostenrahmen liegt hierbei zwischen 0,5 und 1 Prozent des Verkehrswerts der Immobilie.
6. Wie wird eine Immobilienbewertung erstellt?
Die Immobilienbewertung beauftragen Sie einfach über das Kontaktformular.

Ablauf der Immobilienbewertung:
1. Schritt: Kontaktformular des Immobiliengutachters ausfüllen
2. Schritt: Besichtigungstermin vereinbaren
3. Schritt: Gemeinsame Vor-Ort-Begehung
4. Schritt: Gutachten wird erstellt
5. Schritt: Übersendung der Immobilienbewertung
7. Wie wird der Immobilienwert berechnet?
Um den Wert eines Objektes zu ermitteln verwendet der Gutachter unterschiedliche Verfahren:
  • Vergleichswertverfahren
  • Sachwertverfahren
  • Ertragswertverfahren

Was ist das Vergleichswertverfahren?
Hierbei wird der Wert einer vergleichbaren Immobilie mit gleichen Merkmalsausprägungen zur Bewertung herangezogen.

Was ist das Sachwertverfahren?
Das Grundstück und die darauf befindende Immobilie werden separat voneinander betrachtet und bewertet. Zur Grundstückbewertung wird der Bodenrichtwert herangezogen. Der Verkehrswert der Immobilie wird unter Einbezug aller Gegebenheiten und der vorhandenen Abnutzungserscheinungen berechnet. Im Anschluss werden beide Werte addiert.

Was ist das Ertragswertverfahren?
Dieses Verfahren ist besonders gut für Mietobjekte geeignet. Addiert werden hier der Bodenwert mit dem Ertragswert (Mieteinnahmen kalt) der Immobilie. Dieser Wert wird unter Berücksichtigung der individuellen Immobilienmerkmale wertsteigernd oder wertmindernd angepasst.
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WOLFGANG GRENZING
Immobilien-Sachverständiger Wolfgang Grenzing erstellt Wertgutachten, Immobiliengutachten, Marktpreis-Analysen, amtlich anerkannte Gutachten, Investitionsgutachten.

Kostenfreie Erstberatung:
Tel.: 02434 / 4053
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